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	<title>Allgemein Archive &#8211; Notar Peter Rennert</title>
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	<description>Dortmund</description>
	<lastBuildDate>Wed, 19 Mar 2025 10:08:15 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Indirekte Pflicht zur Eintragung ins Gesellschaftsregister</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr-indirekte-pflicht-zur-eintragung-in-neues-register-ab-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Mar 2025 09:52:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2024 wurde das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert. Für Gesellschaften mit Immobilieneigentum oder Unternehmensbeteiligun­gen besteht Handlungsbedarf. Die GbR sollte zum neuen Gesellschaftsregister angemeldet werden. &#160; Welchem Zweck dient das Register? Und wann besteht eine Pflicht zur Anmeldung? „Das Gesellschaftsregister gibt Auskunft darüber, wer Gesellschafter ist und die Gesellschaft vertreten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr-indirekte-pflicht-zur-eintragung-in-neues-register-ab-2024/">Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Indirekte Pflicht zur Eintragung ins Gesellschaftsregister</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum 1. Januar 2024 wurde das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert. Für Gesellschaften mit Immobilieneigentum oder Unternehmensbeteiligun­gen besteht Handlungsbedarf. Die GbR sollte zum neuen Gesellschaftsregister angemeldet werden.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welchem Zweck dient das Register? Und wann besteht eine Pflicht zur Anmeldung?</strong></p>
<p>„Das Gesellschaftsregister gibt Auskunft darüber, wer Gesellschafter ist und die Gesellschaft vertreten darf. Damit schafft es Rechtssicherheit“, berichtet Tim Hofmann, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen. Bislang bereitet der Nachweis der Existenz und Vertretungsverhältnisse der GbR im Rechts- und Geschäftsverkehr häufig Schwierigkeiten.  „Das Register wird an das bekannte Handelsregister angelehnt sein und wie dieses zentral bei bestimmten Amtsgerichten geführt“, erläutert Hofmann. Eine Eintragung ist nicht zwingend, in zahlreichen Fällen besteht aber eine indirekte Pflicht zur Registrierung. Viele Geschäfte lassen sich künftig nur noch durchführen, wenn die Gesellschaft im Register eingetragen ist. So setzen etwa die Beteiligung an Grundstücksgeschäften und die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen ab 2024 eine vorherige Registrierung voraus. Sind derartige Geschäfte geplant, sollte die Eintragung frühzeitig veranlasst werden. Nach Eintragung „firmiert“ die GbR als „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“.</p>
<p><strong>Wie kommt die Gesellschaft ins Register? Was ist im Vorfeld zu beachten?</strong></p>
<p>Die Anmeldung zur Eintragung ist durch einen Notar öffentlich zu beglaubigen. Mitwirken müssen bei der Anmeldung alle Gesellschafter der GbR, wobei sie nicht notwendigerweise einen gemeinsamen Termin wahrnehmen müssen, sondern auch eine getrennte Beglaubigung der Erklärungen – gegebenenfalls vor unterschiedlichen Notaren – zulässig ist. In vielen Fällen wird es auch erforderlich sein, Grundbucheinträge, Gesellschafterlisten und Handelsregistereinträge zu berichtigen. Als Notar berate ich Sie gerne zu den Details, die zu beachten sind.</p>
<p>Bei Gesellschaften mit Immobilieneigentum oder Unternehmensbeteiligungen sollten die Gesellschafter im Vorfeld prüfen, ob sich der Gesellschafterbestand seit Erwerb der Immobilie oder Beteiligung verändert hat und gegebenenfalls geeignete Nachweise, wie z.B. Erbscheine, beschaffen.</p>
<p><strong>Folgepflicht im Nachgang: Mitteilung an das Transparenzregister</strong></p>
<p>Mit Eintragung der GbR in das Gesellschafsregister besteht die Pflicht, die Daten betreffend die wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. „Das Transparenzregister ist die zentrale Plattform zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland.  Es dient einem völlig anderen Zweck als das Gesellschaftsregister, weshalb eine separate Eintragung erforderlich ist“, erklärt Hofmann. Die Mitteilung können die Gesellschafter selbständig, d.h. ohne Beteiligung einer Notarin oder eines Notars, unter <a href="http://www.transparenzregister.de">www.transparenzregister.de</a> vornehmen.</p>
<p>Quelle: https://www.notar.de/aktuelles/details/gesellschaft-buergerlichen-rechts-gbr-indirekte-pflicht-zur-eintragung-in-neues-register-ab-2024</p>
<p>Zur Vorbereitung einer entsprechender Anmeldung einer eGbR zum Gesellschaftsregister reichen Sie bitte dieses <a href="https://www.notar-rennert.de/wp-content/uploads/Datenblatt-eGbR.pdf">Datenblatt</a> ein.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wir stellen ein: Notarfachangestellte (m/w/d)</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/wir-stellen-ein-notarfachangestellte-m-w-d/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Oct 2024 09:34:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Kanzlei mit mehr als 40 Jahren notarieller Erfahrung suchen wir Notarfachangestellte (m/w/d) Schwerpunkte Ihrer Aufgaben sind die Vorbereitung und Abwicklung von Urkunden in allen Bereichen des Notariats, insbesondere im Grundstücks- und Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Das können Sie erwarten: Eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Arbeitsklima, wenn gewünscht unter Anleitung erfahrener [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/wir-stellen-ein-notarfachangestellte-m-w-d/">Wir stellen ein: Notarfachangestellte (m/w/d)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="flex_column av-65xe-9bd7679a340ecd6dd585bd710eca0332 av_one_full  avia-builder-el-1  el_after_av_textblock  avia-builder-el-last  first flex_column_div av-zero-column-padding  column-top-margin">
<section class="av_textblock_section av-kju14u81-c4d695a89db852ad7993c5c5d3b9e4b4 ">
<div class="avia_textblock">
<p>Als Kanzlei mit mehr als 40 Jahren notarieller Erfahrung suchen wir</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Notarfachangestellte (m/w/d)<br />
</strong></p>
<p>Schwerpunkte Ihrer Aufgaben sind die Vorbereitung und Abwicklung von Urkunden in allen Bereichen des Notariats, insbesondere im Grundstücks- und Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.</p>
<p>Das können Sie erwarten:</p>
<ul>
<li>Eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Arbeitsklima, wenn gewünscht unter Anleitung erfahrener Kollegen</li>
<li>Unbefristete Voll-/oder Teilzeitbeschäftigung</li>
<li>Regelmäßige Weiterbildung und Fortbildungsangebote</li>
<li>Ein moderner und krisensicherer Arbeitsplatz mit einem sympathischen und aufgeschlossenen Team</li>
<li>Überdurchschnittliche Vergütung mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld</li>
<li>Versorgung mit Erfrischungsgetränken, Kaffeespezialitäten und freie Auswahl bei der Bio-Abokiste</li>
<li>Zusätzlicher Sachbezog zum Gehalt</li>
<li>optional eine Betriebliche Altersversorgung und Krankenversicherung (ottonova CrewCare Notariat)</li>
</ul>
<p>Das bringen Sie mit</p>
<ul>
<li>Abgeschlossene Berufsausbildung als Notarfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte</li>
<li>Berufserfahrung im Notariat oder Interesse an der notariellen Tätigkeit</li>
<li>Freude am Umgang mit Mandanten sowie der Vorbereitung und/oder Abwicklung notarieller Urkunden</li>
<li>Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise</li>
<li>Spaß an abwechslungsreicher Arbeit</li>
<li>Kenntnisse von ra-micro oder einer gängigen Kanzlei- und Notariatssoftware</li>
</ul>
<p>Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, gerne auch per E-Mail an: <a href="mailto:mail@notar-rennert.de">mail@notar-rennert.de</a></p>
</div>
</section>
</div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Notar Peter Rennert ist Amtsnachfolger von Notar Martin Rasch in Dortmund</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/notar-peter-rennert-ist-amtsnachfolger-von-notar-martin-rasch-in-dortmund/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Apr 2023 09:29:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.notar-rennert.de/?p=646</guid>

					<description><![CDATA[<p>Notar Peter Rennert wurde vom Präsidenten des Landgerichts Dortmund als Amtsnachfolger des aus Altersgründen ausgeschiedenen Notars Martin Rasch ernannt und mit der Abwicklung der Amtsgeschäfte des Notars Martin Rasch (vorheriger Amtssitz: Westfalendamm 287 in 44141 Dortmund)  betraut.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Notar Peter Rennert wurde vom Präsidenten des Landgerichts Dortmund als Amtsnachfolger des aus Altersgründen ausgeschiedenen Notars Martin Rasch ernannt und mit der Abwicklung der Amtsgeschäfte des Notars Martin Rasch (vorheriger Amtssitz: Westfalendamm 287 in 44141 Dortmund)  betraut.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Allgemeine steuerrechtliche Hinweise</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/allgemeine-steuerrechtliche-hinweise/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Feb 2023 13:05:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.notar-rennert.de/?p=438</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Notar ist nicht zur steuerlichen Beratung befugt, lediglich bei einzelnen Steuerarten bestehen Hinweispflichten des Notars. Insofern handelt es sich bei den nachfolgenden Ausführungen lediglich um grundsätzliche Hinweise, die eine steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen können oder sollen. Grunderwerbsteuer Der Grunderwerbsteuer unterliegen grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte, die zu einer Grundstücksübertragung auf einen anderen Eigentümer führen. In Nordrhein-Westfalen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/allgemeine-steuerrechtliche-hinweise/">Allgemeine steuerrechtliche Hinweise</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Notar ist nicht zur steuerlichen Beratung befugt, lediglich bei einzelnen Steuerarten bestehen Hinweispflichten des Notars. Insofern handelt es sich bei den nachfolgenden Ausführungen lediglich um grundsätzliche Hinweise, die eine steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen können oder sollen.</p>
<p><strong>Grunderwerbsteuer</strong></p>
<p>Der Grunderwerbsteuer unterliegen grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte, die zu einer Grundstücksübertragung auf einen anderen Eigentümer führen.</p>
<p>In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6,5 % des Kaufpreises. Erst nach Zahlung der festgesetzten Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die für die Eigentumsumschreibung benötigte <strong>Unbedenklichkeitsbescheinigung</strong> aus.</p>
<p>Die <strong>Bemessungsgrundlage</strong> der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung. Als solche gelten bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, sowie der dem Verkäufer vorbehaltene Nutzung (Nießbrauch, Wohnungsrecht, etc.).</p>
<p><strong>Ausgenommen</strong> von der Grunderwerbsteuer wird der Anteil des Kaufpreises, der auf Standardeinbaumöbel (beispielsweise Einbauküche, Sauna, Markise) sowie mitverkauftes Inventar (beispielsweise Möbel, Gartenmöbel, Öl sowie Gerätschaften) fällt, solange diese im notariellen Kaufvertrag wertmäßig aufgeführt werden, und belegbar sind.</p>
<p>Beim Kauf eines Erbbaurechts an einem Grundstück bestehen ebenfalls Besonderheiten. Hier richtet sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach dem Erbbauzins mit dem Vervielfältiger entsprechend der Restlaufzeit des Erbbaurechts.</p>
<p>Es gibt allerdings auch Erwerbsvorgänge, die von der Besteuerung mit der Grunderwerbsteuer <strong>befreit</strong> sind, beispielsweise für bestimmte erbrechtliche sowie innerfamiliäre Grundstückstransaktionen.</p>
<p>So fällt keine Grunderwerbsteuer bei der Veräußerung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts an Ehegatten bzw. Lebenspartner oder an Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel Kinder und Stiefkinder) an.</p>
<p>Für eine nähere steuerliche Prüfung des Einzelfalls wird die Einschaltung eines <strong>Steuerberaters</strong> vor der notariellen Beurkundung dringend empfohlen.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Frist für Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/frist-fuer-grundsteuererklaerung-endet-am-31-01-2023/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2023 10:38:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.notar-rennert.de/?p=638</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das sog. „Bundesmodell“ anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Januar 2023 (ursprünglich 31. Oktober 2022) verlängert. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022, Seite 1448). Falls die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/frist-fuer-grundsteuererklaerung-endet-am-31-01-2023/">Frist für Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das <abbr class="" title="so genannte">sog.</abbr> „Bundesmodell“ anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis zum 31. Januar 2023 (ursprünglich 31. Oktober 2022) verlängert. Das<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/2022-11-04-aufforderung-zur-abgabe-der-erklaerung-zur-feststellung-des-grundsteuerwerts.html"> Bundesministerium der Finanzen</a> hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (<abbr class="" title="Bundessteuerblatt">BStBl</abbr>. <abbr class="" title="eins">I</abbr> 2022, Seite 1448).</p>
<p>Falls die zur Abgabe der Erklärung benötigten <strong>Grundbuchdaten</strong> nicht vorliegen sollten kann ein aktueller Grundbuchauszug beim Grundbuchamt oder einem Notar vom Eigentümer beantragt werden.</p>
<p>Sollte ein Grundbuchauszug benötigt werden kann dieser bei mir als Notar mit diesem Formular beantragt werden:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.notar-rennert.de/wp-content/uploads/Vollmacht-Grundbuch-Notar-Peter-Rennert.pdf">Vollmacht Grundbuch &#8211; Notar Peter Rennert</a></p>
<p>Sofern Einverständnis mit der unverschlüsselten Korrespondenz per eMail besteht, kann der Grundbuchauszug auch digital beantragt werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/frist-fuer-grundsteuererklaerung-endet-am-31-01-2023/">Frist für Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Immobilien übertragen &#8211; Änderung der Regelungen zur Grundbesitzbewertung</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/immobilien-uebertragen-aenderung-der-regelungen-zur-grundbesitzbewertung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2022 17:55:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.notar-rennert.de/?p=606</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Bundestag hat beschlossen, mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Regelungen zur steuerlichen Bewertung von Immobilien, die verschenkt oder vererbt werden, zu ändern. Das kann dazu führen, dass die Finanzverwaltung den Wert von Immobilien, die nach Inkraftreten des Jahressteuergesetztes 2022 übertragen oder vererbt werden, deutlich höher ansetzen wird, als es vorher noch der Fall gewesen wäre; [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/immobilien-uebertragen-aenderung-der-regelungen-zur-grundbesitzbewertung/">Immobilien übertragen &#8211; Änderung der Regelungen zur Grundbesitzbewertung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat beschlossen, mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Regelungen zur steuerlichen Bewertung von Immobilien, die <strong>verschenkt oder vererbt</strong> werden, zu ändern.</p>
<p>Das kann dazu führen, dass die Finanzverwaltung den <strong>Wert</strong> von Immobilien, die nach Inkraftreten des Jahressteuergesetztes 2022 übertragen oder vererbt werden, deutlich höher ansetzen wird, als es vorher noch der Fall gewesen wäre; dies kann bei Ausnutzung der Steuerfreibeträgen zur Entstehung, oder der Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen.</p>
<p>Daher dürfte es ratsam sein, Übertragungsverträge über Immobilien, insbesondere von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, noch vor Inkraftretren des Jahressteuergesetztes 2022 zu beurkunden, damit die aktuellen Bewertungsgrundsätze noch Anwendung finden. Betroffen sind auch Mehrfamilienhäuser, bei denen das Finanzamt regelmäßig den Ertragswert heranzieht.</p>
<p>Insofern wird empfohlen, die Übertragung/vorweggenommene Erbfolge schnellstmöglich mit dem Steuerberater zu besprechen, und gegebenenfalls die Beurkundung des Überlassungsvertrages noch vor Inkraftretren des Jahressteuergesetztes 2022 vorzunehmen; insofern weise ich darauf hin, dass ich als Notar in juristischer, nicht aber in steuerrechtlicher Hinsicht berate.</p>
<p>Um eine kurzfristige Beurkundung zu ermöglichen dient der Vorbereitung eines Übertragungsvertrages der folgende Datenerfassungsbogen:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.notar-rennert.de/wp-content/uploads/Datenblatt-Ueberlassungsvertrag.pdf">Datenblatt Übertragungsvertrag</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/immobilien-uebertragen-aenderung-der-regelungen-zur-grundbesitzbewertung/">Immobilien übertragen &#8211; Änderung der Regelungen zur Grundbesitzbewertung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Grundschuld &#8211; dingliche und persönliche Absicherung der Bank</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/grundschuld-dingliche-und-persoenliche-absicherung-der-bank/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 May 2022 09:53:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.notar-rennert.de/?p=593</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer größere Darlehen bei einer Bank oder sonstigem Finanzierungsinstitut aufnimmt muss hierfür regelmäßig ausreichende Sicherheiten gewähren. Im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Sanierung einer Immobilie hat die im Grundbuch einzutragende Finanzierungsgrundschuld als das wichtigste Kreditsicherungsmittel die früher übliche Hypothek abgelöst. Für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch sowie der Zwangsvollstreckungsunterwerfung bedarf es der notariellen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/grundschuld-dingliche-und-persoenliche-absicherung-der-bank/">Grundschuld &#8211; dingliche und persönliche Absicherung der Bank</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer größere Darlehen bei einer Bank oder sonstigem Finanzierungsinstitut aufnimmt muss hierfür regelmäßig ausreichende Sicherheiten gewähren.</p>
<p>Im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Sanierung einer Immobilie hat die im Grundbuch einzutragende Finanzierungsgrundschuld als das wichtigste Kreditsicherungsmittel die früher übliche Hypothek abgelöst.</p>
<p>Für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch sowie der Zwangsvollstreckungsunterwerfung bedarf es der notariellen Beurkundung.</p>
<p>Neben der dinglichen Haftung der Immobilie verlangen die Finanzierungsinstitute regelmäßig auch ein persönliches Schuldanerkenntnis des Darlehensnehmers sowie die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung der Kreditnehmer/Eigentümer. Das bedeutet, dass die Bank auch ohne vorherige Vollstreckung in die Immobilie die Vollstreckung in das gesamte Vermögen des persönlich Haftenden betreiben kann.</p>
<p>Die tatsächliche Zwangsvollstreckung aus Grundschulden ist selbstverständlich nicht der Regelfall; bei dem weit überwiegenden Anteil werden die Darlehen ordnungsgemäß zurückgezahlt, sodass das Sicherungsmittel nicht mehr erforderlich ist und im Grundbuch wieder gelöscht werden kann. Dies erfordert allerdings eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung des Berechtigten sowie ein notariell zu beglaubigender Löschungsantrag des Eigentümers.</p>
<p>Die Unterlagen zur Bestellung der Finanzierungsgrundschuld werden den Kreditnehmern von den Banken übermittelt. Diese Unterlagen müssen vor der notariellen Beurkundung noch anhand des aktuellen Grundbuchauszuges überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.</p>
<p>Daher wird zur Vorbereitung der Beurkundung der Finanzierungsgrundschuld darum gebeten, die von der Bank vorbereiteten Unterlagen vorab gemeinsam mit dem Datenerfassungsbogen einzureichen:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.notar-rennert.de/wp-content/uploads/Datenblatt-Grundschuldbestellung.pdf">Datenblatt-Grundschuldbestellung</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundesnotarkammer: <a href="https://medienverbund-notarkammern.de/die-grundschuld-was-ist-das/">https://medienverbund-notarkammern.de/die-grundschuld-was-ist-das/</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/grundschuld-dingliche-und-persoenliche-absicherung-der-bank/">Grundschuld &#8211; dingliche und persönliche Absicherung der Bank</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>NRW.Zuschuss Wohneigentum zur Grunderwerbsteuer</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/nrw-zuschuss-wohneigentum-2022-zur-grunderwerbsteuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Mar 2022 08:37:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.notar-rennert.de/?p=587</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Landesregierung NRW hat ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer aufgelegt, mit dem Privatpersonen beim Kauf von Immobilien zur Selbstnutzung unterstützt werden. Gefördert wird der grunderwerbsteuerpflichtige Erwerb von Grundstücken, Erbbaurechten und Eigentumswohnungen mit einem Fördersatz von 2% des notariell beurkundeten Kaufpreises, höchstens jedoch ein Betrag von 10.000 Euro. Die Förderung gilt für alle natürliche [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.notar-rennert.de/nrw-zuschuss-wohneigentum-2022-zur-grunderwerbsteuer/">NRW.Zuschuss Wohneigentum zur Grunderwerbsteuer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.notar-rennert.de">Notar Peter Rennert</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesregierung NRW hat ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer aufgelegt, mit dem Privatpersonen beim Kauf von Immobilien zur Selbstnutzung unterstützt werden.</p>
<p>Gefördert wird der grunderwerbsteuerpflichtige Erwerb von Grundstücken, Erbbaurechten und Eigentumswohnungen mit einem Fördersatz von 2% des notariell beurkundeten Kaufpreises, höchstens jedoch ein Betrag von 10.000 Euro.</p>
<p>Die Förderung gilt für alle natürliche Personen, die in NRW ab dem Jahr 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum erworben haben; maßgeblich ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrages, so dass auch notarielle Kaufverträge, die ab dem 01.01.2022 beurkundet wurden, rückwirkend zur Förderung berechtigen.</p>
<p>Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung.</p>
<p>Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.Bank, weitere Informationen erhalten Sie auf deren Internetseite:</p>
<p><a href="https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/">https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/</a></p>
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		<title>Kirchenaustritt</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/kirchenaustritt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 May 2021 08:44:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Als Notar in Dortmund erreichen mich in letzter Zeit gehäuft Anfragen betreffend der notariellen Beglaubigung von Kirchenaustrittserklärungen. Der Kirchenaustritt wird grundsätzlich vor dem Amtsgericht erklärt, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Das Amtsgericht erhebt eine Kirchenaustrittgebühr von 30,00 €, die nach Anforderung an das Amtsgericht zu zahlen ist. Die Erklärung kann auch von [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Als Notar in Dortmund erreichen mich in letzter Zeit gehäuft Anfragen betreffend der notariellen Beglaubigung von Kirchenaustrittserklärungen.</p>
<p>Der Kirchenaustritt wird grundsätzlich vor dem Amtsgericht erklärt, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Das Amtsgericht erhebt eine Kirchenaustrittgebühr von 30,00 €, die nach Anforderung an das Amtsgericht zu zahlen ist.</p>
<p>Die Erklärung kann auch von einem Notar beglaubigt und anschließend beim Amtsgericht eingereicht werden.</p>
<p>Für die Unterschriftsbeglaubigung beim Notar fällt gem. §36 Abs. 2 GNotKG zusätzlich eine Gebühr an.</p>
<p>Diese Gebühr richtet sich nach dem Wert des 20-fachen Jahresbetrages der aktuell gezahlten Kirchensteuer, beträgt <strong>mindestens 60,00 € </strong>zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (insgesamt 86,87 €).</p>
<p>Bei einem Jahresbetrag der gezahlten Kirchensteuer von bspw. 700 € fallen zusätzliche Gebühren von ca 130 € an.</p>
<p>Ein Termin kann erst vereinbart werden, wenn <u>sämtliche Angaben</u> für die Vorbereitung der Erklärung des Kirchenaustritts vorliegen. Bitte reichen Sie dafür vorab folgendes Datenblatt ausgefüllt zurück:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.notar-rennert.de/wp-content/uploads/Datenblatt-Kirchenaustritt.pdf">Kirchenaustritt Datenblatt</a></p>
<p>Zum Termin zur notariellen Beglaubigung der Unterschrift bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.</p>
<p>Anschließend erhalten Sie vom Amtsgericht eine Austrittsbescheinigung für Ihre Unterlagen. Die Mitteilung an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgt durch das Amtsgericht. Diese übersendet die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale.</p>
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		<title>Vorsorge für Unternehmer und Ärzte</title>
		<link>https://www.notar-rennert.de/vorsorge-fuer-unternehmer-und-aerzte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[notarrennert]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2021 17:52:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.notar-rennert.de/?p=454</guid>

					<description><![CDATA[<p>Gute Vorsorge ist gerade für Unternehmer und Selbstständige von besonderer Bedeutung. Im Fall der Fälle stehen die Erben &#8211; neben der schwierigen persönlichen Situation &#8211; auch vor der Frage, ob und wie es mit dem Unternehmen oder der Praxis weitergeht. Dies gilt insbesondere auch für niedergelassene Ärzte, sowohl für Einzelpraxen, wie auch für die Gemeinschaftspraxis [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gute Vorsorge ist gerade für Unternehmer und Selbstständige von besonderer Bedeutung.</strong></p>
<p>Im Fall der Fälle stehen die Erben &#8211; neben der schwierigen persönlichen Situation &#8211; auch vor der Frage, ob und wie es mit dem Unternehmen oder der Praxis weitergeht.</p>
<p>Dies gilt insbesondere auch für niedergelassene Ärzte, sowohl für Einzelpraxen, wie auch für die Gemeinschaftspraxis (BAG).</p>
<p>Daher ist es besonders wichtig, Vorsorge für eine ordentliche Nachfolge zu treffen.</p>
<p>Es gilt, zum einen durch eine entsprechende <strong>General- und Vorsorgevollmacht</strong> dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertrauensperson in der Lage ist, Zugriff auf wichtige Unterlagen zu haben, und sofort Maßnahmen zum Erhalt des Betriebs einzuleiten.</p>
<p>Neben der General- und Vorsorgevollmacht sollte auch ein ordentlich durchdachtes und rechtlich sicher gestaltetes (gemeinschaftliches) Testament bestehen.</p>
<p>Mit dem Erbfall geht auch das Unternehmen auf die Erben über. Besteht kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge, sodass beispielsweise eine Erbengemeinschaft entsteht, der neben dem Ehegatten auch die Kinder angehören.</p>
<p>Durch ein <strong>notarielles Testament</strong> wird die Nachfolgeplanung individuell auf den Einzelfall abgestimmt und in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht eindeutig geregelt.</p>
<p>Dies gilt insbesondere für die Unternehmensnachfolge. Die Einzelpraxis eines niedergelassenen Arztes kann regelmäßig mangels Approbation der Erben nicht von diesen weitergeführt werden.</p>
<p>Bei einer Gemeinschaftspraxis sollte darüber hinaus geprüft werden, ob im Gesellschaftsvertrag entsprechende Fortführungsklauseln enthalten sind, die den Bestand der Praxis sichern, flankiert etwa von entsprechenden Regelungen zur finanziellen Abfindung der Erben.</p>
<p>Ein notariell beurkundetes Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt, sodass sichergestellt ist, dass das Testament unmittelbar nach dem Tod eröffnet wird.</p>
<p>Erben benötigen dann in der Regel keinen Erbschein, sondern können sich bereits durch das eröffnete notarielle Testament als Erben ausweisen.</p>
<p>Als Notar stehe ich Ihnen für die Beratung und die Erstellung von notariellen Testamenten sowie Beurkundung von Erbverträgen zur Verfügung.</p>
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