• Rechtsfragen zum Corona-Virus
TEL 0231- 93 69 61 0
Notar Peter Rennert
  • Peter Rennert
  • Leistungen
    • Immobilien, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
    • Unternehmen, Rechtsform, Firma
    • Erbrecht
    • Schenken 
    • Familie
    • Notarielle General- und Vorsorgevollmacht
    • Schlichtung
  • Karriere
  • Neuigkeiten
  • Kosten
    • Berechnung
    • Beispiele
  • Kontakt
    • Bürozeiten
    • Anfahrt
    • Ausbildung
  • Links
  • Menü Menü

Corona-Virus Rechtsfragen

Hygienevorkehrungen Corona

Aktuelle Hinweise der Notare zur Corona-Krise / COVID-19-Pandemie

Wir haben die Abläufe in unserer Kanzlei an die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts angepasst, um Ihnen auch weiterhin als Notare zur Verfügung zu stehen.

Termine sind derzeit ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich. Besprechungen vor oder nach der Beurkundung werden vorwiegend – soweit möglich – telefonisch angeboten, um den Publikumsverkehr in unserer Kanzlei auf ein Mindestmaß zu beschränken.

An der Beurkundung dürfen vorerst nur die Beteiligten selbst teilnehmen; bitte nehmen Sie Abstand davon, Verwandte, Freunde, Kinder etc. zur Beurkundung mitzunehmen.

Soweit Sie sich gesundheitlich angeschlagen fühlen, erkältet sind, grippeähnliche Symptome oder Fieber haben sollten, nehmen Sie bitte nicht persönlich an der Beurkundung teil. Sie können zunächst eine schriftliche Vollmacht erteilen und diese dann später, wenn Sie wieder gesund sind, nachbestätigen; alternativ können Sie können die Erklärungen nachträglich genehmigen.

Bei Betreten der Kanzlei ist es erforderlich, dass Sie Ihre Hände mit dem dort für Sie bereit gestellten Desinfektionsmittel desinfizieren.

Auch wenn wir in unseren Beurkundungszimmern den Mindestabstand einhalten können, bitten wir alle Beteiligten, eine medizinische Maske (FFP2– und OP-Masken) zu tragen.

Bei eiligen Grundschuldbestellungen nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich auch die Eintragungszeiten bei den Behörden schon verlängert haben und weiter verlängern werden.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Beurkundung neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass auch gleich eine Kopie Ihres Ausweises mitbringen, oder uns diese – soweit möglich – vorab per Mail übermitteln.

Die Abläufe bei den Behörden haben sich teilweise stark verlangsamt; wir haben keine Möglichkeit, die Abläufe bei den Behörden zu beschleunigen.

Wir bitten Sie alle um ein verständnisvolles Miteinander. Wir alle sind vor eine enorme Herausforderung gestellt und müssen besonnen und verantwortungsbewusst darauf reagieren.

Notar Peter Rennert

Kontakt

Notar Peter Rennert

Rossbachstraße 11b
44369 Dortmund

Tel: +49 (0)231 936961 0
Fax: +49 (0)231 936961 49

mail@notar-rennert.de
 
 
 


 Corona-Virus Rechtsfragen →

 


Neuigkeiten

  • Solaranlage auf dem Dach – was beim Immobilienverkauf zu beachten ist 1. Juli 2026
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Indirekte Pflicht zur Eintragung ins Gesellschaftsregister 18. März 2025
  • Wir stellen ein: Notarfachangestellte (m/w/d) 28. Oktober 2024
  • Notar Peter Rennert ist Amtsnachfolger von Notar Martin Rasch in Dortmund 28. April 2023
  • Allgemeine steuerrechtliche Hinweise 18. Februar 2023
  • Frist für Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023 26. Januar 2023
  • Immobilien übertragen – Änderung der Regelungen zur Grundbesitzbewertung 1. Dezember 2022

Bürozeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
9:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwoch, Freitag
9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
10:00 Uhr – 12:00 Uhr und
14:00 Uhr – 16:00 Uhr

externe Links

Informationsportal der Bundesnotarkammer
© Copyright 2025 - Notar Peter Rennert
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen