Bei einem Unternehmen sind nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar bietet aufgrund seiner Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Unterstützung.

Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.

Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Namens des Unternehmens und der Klärung von Zweifelsfragen ist zu empfehlen, vorab die zuständige Industrie- und Handelskammer zu kontaktieren. Die „Firma“ ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist, sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet und die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lässt.

Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies ins Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

  • Wechsel in der Geschäftsführung, Erteilung/Widerruf von Prokura
  • Änderung der Firma
  • Änderung des Unternehmenssitzes, Errichtung von Zweigniederlassungen
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Die Anmeldung der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar kann den Text der Anmeldung entwerfen und überwacht anschließend die richtige Eintragung im Handelsregister.

Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen oder auch die Betriebsaufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb in vielen Fällen die Beurkundung durch den Notar erforderlich ist.

Unternehmensnachfolge

Eine fehlende sinnvolle Nachfolgeregelung kann zur Krise des gesamten Unternehmens führen. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung sind regelmäßig die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Gesellschafters oder seiner Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des ausscheidenden Gesellschafters in das Unternehmen einzubinden.

Neben der Planung der Unternehmensnachfolge müssen auch unerwartete eintretende Unglücksfälle bedacht werden. In diesen Fällen ist es für den Erhalt des Unternehmens von elementarer Bedeutung, dass gesellschaftliche Regelungen bestehen, die im Einklang mit den erbrechtlichen Verfügungen im Einklang stehen.

Die Beratung über die Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung ist eine wesentliche Aufgabe des Notars.