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Immobilien übertragen – Änderung der Regelungen zur Grundbesitzbewertung

Der Bundestag hat beschlossen, mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Regelungen zur steuerlichen Bewertung von Immobilien, die verschenkt oder vererbt werden, zu ändern.

Das kann dazu führen, dass die Finanzverwaltung den Wert von Immobilien, die nach Inkraftreten des Jahressteuergesetztes 2022 übertragen oder vererbt werden, deutlich höher ansetzen wird, als es vorher noch der Fall gewesen wäre; dies kann bei Ausnutzung der Steuerfreibeträgen zur Entstehung, oder der Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen.

Daher dürfte es ratsam sein, Übertragungsverträge über Immobilien, insbesondere von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, noch vor Inkraftretren des Jahressteuergesetztes 2022 zu beurkunden, damit die aktuellen Bewertungsgrundsätze noch Anwendung finden. Betroffen sind auch Mehrfamilienhäuser, bei denen das Finanzamt regelmäßig den Ertragswert heranzieht.

Insofern wird empfohlen, die Übertragung/vorweggenommene Erbfolge schnellstmöglich mit dem Steuerberater zu besprechen, und gegebenenfalls die Beurkundung des Überlassungsvertrages noch vor Inkraftretren des Jahressteuergesetztes 2022 vorzunehmen; insofern weise ich darauf hin, dass ich als Notar in juristischer, nicht aber in steuerrechtlicher Hinsicht berate.

Um eine kurzfristige Beurkundung zu ermöglichen dient der Vorbereitung eines Übertragungsvertrages der folgende Datenerfassungsbogen:

Datenblatt Übertragungsvertrag

1. Dezember 2022
https://www.notar-rennert.de/wp-content/uploads/notar-rennert-logo.jpg 0 0 notarrennert https://www.notar-rennert.de/wp-content/uploads/notar-rennert-logo.jpg notarrennert2022-12-01 18:55:132023-01-18 11:47:20Immobilien übertragen – Änderung der Regelungen zur Grundbesitzbewertung

Kontakt

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Rossbachstraße 11b
44369 Dortmund

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