NRW.Zuschuss Wohneigentum zur Grunderwerbsteuer
Die Landesregierung NRW hat ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer aufgelegt, mit dem Privatpersonen beim Kauf von Immobilien zur Selbstnutzung unterstützt werden.
Gefördert wird der grunderwerbsteuerpflichtige Erwerb von Grundstücken, Erbbaurechten und Eigentumswohnungen mit einem Fördersatz von 2% des notariell beurkundeten Kaufpreises, höchstens jedoch ein Betrag von 10.000 Euro.
Die Förderung gilt für alle natürliche Personen, die in NRW ab dem Jahr 2022 bis einschließlich 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum erworben haben; maßgeblich ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrages, so dass auch notarielle Kaufverträge, die ab dem 01.01.2022 beurkundet wurden, rückwirkend zur Förderung berechtigen.
Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.Bank, weitere Informationen erhalten Sie auf deren Internetseite:
https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/
