Kirchenaustritt

Als Notar in Dortmund erreichen mich in letzter Zeit gehäuft Anfragen betreffend der notariellen Beglaubigung von Kirchenaustrittserklärungen.

Der Kirchenaustritt wird grundsätzlich vor dem Amtsgericht erklärt, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Das Amtsgericht erhebt eine Kirchenaustrittgebühr von 30,00 €, die nach Anforderung an das Amtsgericht zu zahlen ist.

Die Erklärung kann auch von einem Notar beglaubigt und anschließend beim Amtsgericht eingereicht werden.

Für die Unterschriftsbeglaubigung beim Notar fällt gem. §36 Abs. 2 GNotKG zusätzlich eine Gebühr an.

Diese Gebühr richtet sich nach dem Wert des 20-fachen Jahresbetrages der aktuell gezahlten Kirchensteuer, beträgt mindestens 60,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (insgesamt 86,87 €).

Bei einem Jahresbetrag der gezahlten Kirchensteuer von bspw. 700 € fallen zusätzliche Gebühren von ca 130 € an.

Ein Termin kann erst vereinbart werden, wenn sämtliche Angaben für die Vorbereitung der Erklärung des Kirchenaustritts vorliegen. Bitte reichen Sie dafür vorab folgendes Datenblatt ausgefüllt zurück:

Kirchenaustritt Datenblatt

Zum Termin zur notariellen Beglaubigung der Unterschrift bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Anschließend erhalten Sie vom Amtsgericht eine Austrittsbescheinigung für Ihre Unterlagen. Die Mitteilung an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgt durch das Amtsgericht. Diese übersendet die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale.