Vorsorge für Unternehmer und Ärzte

Gute Vorsorge ist gerade für Unternehmer und Selbstständige von besonderer Bedeutung.

Im Fall der Fälle stehen die Erben – neben der schwierigen persönlichen Situation – auch vor der Frage, ob und wie es mit dem Unternehmen oder der Praxis weitergeht.

Dies gilt insbesondere auch für niedergelassene Ärzte, sowohl für Einzelpraxen, wie auch für die Gemeinschaftspraxis (BAG).

Daher ist es besonders wichtig, Vorsorge für eine ordentliche Nachfolge zu treffen.

Es gilt, zum einen durch eine entsprechende General- und Vorsorgevollmacht dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertrauensperson in der Lage ist, Zugriff auf wichtige Unterlagen zu haben, und sofort Maßnahmen zum Erhalt des Betriebs einzuleiten.

Neben der General- und Vorsorgevollmacht sollte auch ein ordentlich durchdachtes und rechtlich sicher gestaltetes (gemeinschaftliches) Testament bestehen.

Mit dem Erbfall geht auch das Unternehmen auf die Erben über. Besteht kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge, sodass beispielsweise eine Erbengemeinschaft entsteht, der neben dem Ehegatten auch die Kinder angehören.

Durch ein notarielles Testament wird die Nachfolgeplanung individuell auf den Einzelfall abgestimmt und in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht eindeutig geregelt.

Dies gilt insbesondere für die Unternehmensnachfolge. Die Einzelpraxis eines niedergelassenen Arztes kann regelmäßig mangels Approbation der Erben nicht von diesen weitergeführt werden.

Bei einer Gemeinschaftspraxis sollte darüber hinaus geprüft werden, ob im Gesellschaftsvertrag entsprechende Fortführungsklauseln enthalten sind, die den Bestand der Praxis sichern, flankiert etwa von entsprechenden Regelungen zur finanziellen Abfindung der Erben.

Ein notariell beurkundetes Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt, sodass sichergestellt ist, dass das Testament unmittelbar nach dem Tod eröffnet wird.

Erben benötigen dann in der Regel keinen Erbschein, sondern können sich bereits durch das eröffnete notarielle Testament als Erben ausweisen.

Als Notar stehe ich Ihnen für die Beratung und die Erstellung von notariellen Testamenten sowie Beurkundung von Erbverträgen zur Verfügung.